Beschwerdeverfahren
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Wenn Sie eine Beschwerde haben, richten Sie diese zunächst bitte an Ihre Kontaktperson.
Wenn Sie mit Ihrer Kontaktperson keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie gerne ein offizielles Beschwerdeverfahren anstoßen.
Was ist eine Beschwerde eigentlich und wie kann ich eine einreichen?
Eine Beschwerde bezeichnet eine formale Äußerung von Unzufriedenheit gegenüber uns und unseren Dienstleistungen. Wenn Sie unzufrieden sind, besprechen Sie das bitte zunächst mit Ihrer Kontaktperson. Da diese Sie und Ihren Fall am besten kennt, bekommen Sie so optimale Unterstützung. Wenn Sie gemeinsam nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, können Sie eine schriftliche Beschwerde an das Management von No Risk richten. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an info@norisk.eu.
Welche Information müssen Sie angeben?
- Ihr Name, die Adresse und Kontaktangaben
- Das Datum des Vorfalls, den Ihre Beschwerde betrifft
- Inhalt der Beschwerde (Beschreibung der Beschwerde)
Wie geht es nach Eingang Ihrer Beschwerde weiter?
Nachdem wir Ihre Beschwerde erhalten haben, weisen wir dieser einen Beschwerdekoordinator zu. Das kann ein Teil der Geschäftsführung oder ein spezieller Ausschuss sein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Fall verwickelt sind, bearbeiten niemals selbst Beschwerden.
Wann erhalten Sie eine Empfangsbestätigung?
Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie nach spätestens 7 Tagen eine Empfangsbestätigung. Sollte das nicht der Fall sein, kann es sein, dass sich ein Fehler bei der E-Mail-Adresse eingeschlichen hat. In so einem Fall können wir Sie nicht per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie keine Empfangsbestätigung erhalten, schicken Sie bitte eine weitere E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Wann wird Ihre Beschwerde bearbeitet?
Ab Eingang der Beschwerde bearbeiten wir diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Tagen. Innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Empfangsbestätigung erhalten Sie unsere finale Antwort: eine schriftliche Begründung des Standpunkts. Die Frist kann verlängert werden, wenn wir weitere Informationen brauchen, um die Beschwerde einzuordnen bzw. zu lösen. Das werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen und Sie entsprechend um weitere Informationen bitten. Sie haben genug Zeit, zu antworten und die entsprechenden Informationen zu übersenden. Wenn der Beschwerdeausschuss feststellt, dass die Beschwerde unbegründet ist, werden wir Ihnen die möglichen Folgeschritte aufzeigen.
Ombudsmann für Finanzdienstleistungen
Sie können innerhalb von drei Monaten nach unserer finalen Antwort eine Beschwerde beim unabhängigen Ombudsmann für Finanzdienstleistungen einreichen. Der Ombudsmann ist Teil von Kifid, des Niederländischen Instituts für Finanzstreitigkeiten, und vermittelt zwischen den Parteien.
Der Streitschlichtungsausschuss von Kifid
Wenn nach der Vermittlung durch den Ombudsmann noch immer keine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung des Ombudsmanns eine Beschwerde beim Streitschlichtungsausschuss von Kifid einreichen. Die Anrufung des Streitschlichtungsausschusses kostet 50 €, und wenn das Kifid die Beschwerde für unbegründet hält, steigen die Kosten auf 100 €.
Die Kifid-Mitgliedsnummer von No Risk ist 300.012460.
Die Entscheidung des Kifid ist bindend. Das bedeutet, dass sich beide Parteien an die Entscheidung des Kifid halten müssen.
Beschwerdeinstanz
Wenn Sie die Entscheidung des Schlichtungsausschusses nicht akzeptieren, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine Beschwerdeinstanz wenden. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie finden diese auf der Website von Kifid.
Einbeziehung des Gerichts
Sollten Sie die Entscheidung weiterhin nicht akzeptieren, können Sie sich an die Zivilgerichte wenden.
Das Gericht bewertet den Fall nicht neu, sondern überprüft nur eingeschränkt hinsichtlich Inhalt und Form der verbindlichen Entscheidung vor.
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